Höchstgeschwindigkeiten für PKW

  • -innerhalb geschlossener Ortschaften gilt 50 km/h
  • -auf Landstraßen gilt 90 km/h auf Landstraßen mit einem Randstreifen von mindestens 1,5 m Breite oder einer zusätzlichen Fahrspur gilt 100 km/h
  • -auf den Autobahnen gilt 120 km/h